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Iridium-192 (ZFP)
Auszug aus:
Datenblatt für Unternehmer/FASI/Betriebsrat
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Iridium-192 (ZFP): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Iridium-192 (Ir-192) wird in der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung (ZFP) in Form umschlossener Strahlenquellen mit Aktivitäten bis zu 4.000 GBq eingesetzt.
Strahlenquellen gelten nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ab einer Aktivität von 10 GBq (Ir-192) als hoch radioaktive Strahlenquellen (HRQ). Für sie gelten besondere Meldeverpflichtungen.
Die Umgangsvoraussetzungen für radioaktive Stoffe und die Strahlenschutzanweisungen sind zu beachten. Näheres regelt die Strahlenschutzverordnung.
Grunddaten für Ir-192:
Physikalische Halbwertszeit: 74 Tage
Zerfallsart: beta, gamma
maximale beta-Energie: 669 keV
Die beta-Komponente durchdringt die Hülle der umschlossenen Strahlenquelle nicht.
maximale gamma-Energie: 900 keV
Weitere Daten für Ir-192:
Zehntelwertsdicke Eisen: ca. 6 cm
Zehntelwertsdicke Blei: ca. 2,8 cm
Zehntelwertsdicke Beton: ca. 14,5 cm
Zehntelwertsdicke Wasser: ca. 31 cm
Dosisleistungskonstante (bezogen auf H*(10), Umgebungsäquivalentdosis): 0,139 mSv m2/(GBq h)
Grenzwerte für beruflich strahlenexponierte Per­so­nen
Über das System der Grenzwerte und der Einstufung beruflich strahlenexponierter Personen sind nähere Informationen in der StrlSchV, §§ 54-59 zu finden.
Wird der Grenzwert für beruflich strahlenexponierte Per­so­nen überschritten, ist dies der zuständigen Behörde zu mel­den.
Die StrlSchV begrenzt die effektive Dosis, für einzelne Organe auch deren Organdosis und definiert die Dosis­größen (§ 3 (2)). Im Folgenden werden einige Grenz­wer­te beispielhaft aufgeführt:
- Effektive Dosis: 20 mSv im Kalenderjahr
- Handdosis (Organdosis): 500 mSv im Kalenderjahr
- Hautdosis (Organdosis): 500 mSv im Kalenderjahr
- Augenlinse (Organdosis): 150 mSv im Kalenderjahr
  ICRP-Empfehlung (2011): 20 mSv im Kalenderjahr
- Berufslebensdosis: 400 mSv
- Gebärfähige Frauen (Dosis an der Gebärmutter): 2 mSv im Monat
- Dosis des ungeborenen Kindes vom Zeitpunkt der Mit­teilung über die Schwangerschaft bis zu deren Ende: 1 mSv
- Personen unter 18 Jahren: 1 mSv effektive Dosis im Kalenderjahr
- Studierende und Auszubildende zwischen 16 und 18 Jahren nach Festlegung durch die zuständige Be­hör­de, sofern für die Ausbildung erforderlich: 6 mSv effektive Dosis im Kalenderjahr
Im Vergleich zu beruflich strahlenexponierten Personen beträgt für Einzelpersonen der Bevölkerung der Grenz­wert der effektiven Dosis durch Strahlen­ex­positionen aus Tätigkeiten gemäß StrlSchV 1 mSv pro Jahr.
Einstufung
Beruflich strahlenexponierte Personen, die in der ZFP tätig sind, werden üblicherweise als Kategorie-A-Personen eingestuft.
Bei Kategorie-A-Personen kann die berufliche Strah­len­expo­sition zu einer effektiven Dosis von mehr als 6 mSv pro Jahr führen.
Nur wenn bei ihnen sichergestellt ist, dass ihre effektive Dosis 6 mSv pro Jahr nicht überschreitet aber mög­licher­weise zu mehr als 1 mSv pro Jahr führt, werden diese Personen der Kategorie B zugeordnet.