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Kohlenstoffdisulfid : CASNR 75-15-0
Auszug aus:
Datenblatt für Unternehmer/SiFa/Arbeitsmediziner/Betriebsrat
Gesamtes Datenblatt PDF   downloaden (Hinweis)

 
Kohlenstoffdisulfid: Einstufung GHS

GHS02 GHS08 GHS07

Signalwort: Gefahr

Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. (H225)
Verursacht Hautreizungen. (H315)
Verursacht schwere Augenreizung. (H319)
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. (H361fd)
Schädigt bei Einatmen Nerven- und Gefäßsystem bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372)
Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. (P210)
Behälter dicht verschlossen halten. (P233)
Vorbeugende Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. (P243)
Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. (P281)
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338)
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. (P308 + P313)

GHS-Einstufung
Entzündbare Flüssigkeiten (Kapitel 2.6) - Kategorie 2 (Flam. Liq. 2), H225
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut (Kapitel 3.2) - Kategorie 2 (Skin Irrit. 2), H315
Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Kapitel 3.3) - Kategorie 2 (Eye Irrit. 2), H319
Reproduktionstoxizität (Kapitel 3.7) - Kategorie 2 (Repr. 2), H361fd
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) (Kapitel 3.9) - Kategorie 1 (STOT RE 1), H372

Bei der Einstufung nach GHS handelt es sich um eine Einstufung aus Anhang VI. Die Einstufung muss nicht vollständig sein, es können weitere Gefahrenklassen hinzukommen.
Für Gemische gelten nach Anhang VI der CLP-Verordnung folgende spezifische Konzentrationsgrenzwerte:
Reproduktionstoxizität - Repr. 2, H361fd: C ≥ 1 %
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) - STOT RE 1, H372: C ≥ 1 %
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) - STOT RE 2, H373: 0,2 % ≤ C < 1 %