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Kohlenstoffdisulfid : CASNR 75-15-0
Auszug aus:
Datenblatt für Unternehmer/SiFa/Arbeitsmediziner/Betriebsrat
Gesamtes Datenblatt PDF   downloaden (Hinweis)

Kohlenstoffdisulfid: Erste Hilfe

Nach Augenkontakt: Augen unter Schutz des un­ver­letzten Auges sofort ausgiebig (ca. 10 Minuten) bei geöffneten Augenlidern mit Wasser spülen.
Augenärztliche Behandlung.
Nach Hautkontakt: Verun­reinigte Klei­dung, auch Unterwäsche und Schuhe, so­fort aus­ziehen.
Haut mit viel Was­ser spülen.
Nach Einatmen: Verletzten unter Selbstschutz aus dem Ge­fahren­bereich bringen.
Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen.
Ärztliche Behandlung.
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mun­des.
Wasser in kleinen Schlucken trin­ken lassen (Verdünnungseffekt).
Ärztliche Behandlung.
Sonstiges: Nerven­erkran­kungen und Erkran­kun­gen des Gefäßsystems durch Kohlenstoffdisulfid sind mel­de­pflich­tige Be­rufs­krank­heiten (BK-Nummer 1305).

Mindeststandards