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Auszug aus:
Datenblatt für Unternehmer/SiFa/Arbeitsmediziner/Betriebsrat
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Gesamtes Datenblatt
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(Hinweis)
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Kohlenstoffdisulfid: Erste Hilfe
Nach Augenkontakt: Augen unter Schutz des unverletzten Auges sofort ausgiebig (ca. 10 Minuten) bei geöffneten Augenlidern mit Wasser spülen. Augenärztliche Behandlung. Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen. Haut mit viel Wasser spülen. Nach Einatmen: Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich bringen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Ärztliche Behandlung. Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes. Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt). Ärztliche Behandlung. Sonstiges: Nervenerkrankungen und Erkrankungen des Gefäßsystems durch Kohlenstoffdisulfid sind meldepflichtige Berufskrankheiten (BK-Nummer 1305).
Mindeststandards
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