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Kohlenstoffdisulfid : CASNR 75-15-0
Auszug aus:
Datenblatt für Unternehmer/SiFa/Arbeitsmediziner/Betriebsrat
Gesamtes Datenblatt PDF   downloaden (Hinweis)

Kohlenstoffdisulfid: Messung / Ermittlung

Ersatzstoffprüfung vornehmen und dokumentieren. Ist die Substitution technisch nicht möglich, Stoff/Produkt soweit technisch machbar im geschlossenen System ver­wenden.
Einhaltung des AGW durch Messung oder gleichwertige Nachweismethode sicherstellen, Unterlagen aufbe­wah­ren und den Beschäftigten und dem Betriebsrat zu­gäng­lich machen.
Es handelt sich um einen hautgefährdenden Gefahrstoff gemäß TRGS 401.
Eine hohe Gefährdung durch Hautkontakt liegt vor:
bei großflächigem und längerfristigem (> 15 min pro Schicht) Kontakt.
Eine mittlere Gefährdung durch Hautkontakt liegt vor:
bei kurzfristigem Kontakt (< 15 min pro Schicht) oder
bei kleinflächigem und längerfristigem Kontakt (z.B. Sprit­zer > 15 min pro Schicht).
Eine geringe Gefährdung durch Hautkontakt liegt vor:
bei Kontakt über verschmutzte Arbeitskleidung oder Arbeitsflächen.
Bei mittlerer/hoher Gefährdung durch Hautkontakt zusätz­lich:
Bevorzugt prüfen, ob eine Substitution oder Verfahrens­änderung durch­geführt werden kann. Wenn nicht, in der Gefährdungsbeurteilung begründen.

Mindeststandards