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Kohlenstoffdisulfid : CASNR 75-15-0
Auszug aus:
Datenblatt für Unternehmer/SiFa/Arbeitsmediziner/Betriebsrat
Gesamtes Datenblatt PDF   downloaden (Hinweis)

Kohlenstoffdisulfid: Brand- und Explosionsschutz

Die Dichtheit der Anlage ist sicherzustellen. Kann dies nicht dauerhaft gewährleistet werden, sind wei­tere Maß­nahmen erforder­lich, z.B. tech­nische Lüf­tung, Gas­mess- und -warnge­räte.
Störungs- und Alarmsignale müssen auto­ma­tisch wei­ter­geleitet und Notfunktionen ausgelöst werden.
Ggf. Anlagenkomponenten inertisieren.
Die explosionsgefährdeten Bereiche sind in Zonen einzuteilen und im Explosionsschutzdokument aus­zu­weisen.
Arbeitsbereich abgrenzen! Verbots­zeichen P02 "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" und Warnzeichen W21 "Warnung vor explo­sionsfähiger Atmosphäre" anbringen!
Von Zündquellen fern halten, nicht rau­chen, offene Flammen ver­meiden, nicht auf heiße Flächen spritzen, kriech­ende Dämpfe können auch in größ­erer Ent­fernung entzündet werden.
Schlagfunken und Reibfunken vermeiden.
Nur explosionsgeschützte Ge­räte entsprechend der Zonen­ein­teilung ver­wenden.
Erden aller Teile, die sich gefähr­lich auf­la­den können. Prüffristen für Erdungseinrichtungen nach den betrieblichen Erfordernissen, z.B. unter Berücksichtigung der Korrosion, festlegen.
Elektrostatisch ableitfähige oder leitfähige Behälter verwenden oder solche, die sich nicht gefährlich aufladen können.
Rohre, Schlauchleitungen und Armaturen so verwenden, dass Ver­bin­dungen zur Erde nicht unterbrochen werden und sie selbst nicht gefährlich aufgeladen werden.
Fußboden ableitfähig ausstatten.
Erdungseinrichtungen, z.B. Zangen, an leitfähigen und ableitfähigen Geräten und Hilfsmitteln, z.B. an Metall­behältern, anbringen.
Zur Probenahme isolierende Gegenstände, z.B. Plastikkelle mit Holzstab, bevorzugt verwenden.
Strömungsgeschwindigkeit beim Einfüllen begrenzen. Nur in ableitfähigen oder leitfähigen Verpackungen handhaben.
Behälter inertisieren (z.B. mit Stickstoff), wenn sich nicht alle Zündquellen ver­mei­den lassen.
Feuerarbeiten nur mit schrift­licher Erlaubnis aus­führen.
Keine Putztücher aus aufladbarem Material verwenden.
Behälter für Putztücher am Arbeitsplatz täglich vor Arbeits­schluss leeren.

Mindeststandards