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Kohlenstoffdisulfid (Labor): Vorsorgeuntersuchungen
Falls aufgrund der Gefährdungsbeurteilung das Tragen von Atemschutz notwendig ist, sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ggf. nach dem DGUV-Grundsatz G 26 Atemschutzgeräte durchzuführen. Wird der AGW für den Stoff nicht eingehalten oder besteht Hautkontakt, sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig zu veranlassen (Pflichtuntersuchungen). G 6 Kohlendisulfid (Schwefelkohlenstoff)
Mindeststandards
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