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Diethylentriamin: Einstufung GHS
Signalwort: Gefahr
Giftig bei Hautkontakt. (H311) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. (H302) Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. (H314) Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (H317) Einatmen von Dampf/Nebel vermeiden. (P261) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. (P280) BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. (P303 + P361 + P353) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338) Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (P312) Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. (P333 + P313)
GHS-Einstufung Akute Toxizität dermal (Kapitel 3.1) - Kategorie 3 (Acute Tox. 3), H311 Akute Toxizität oral (Kapitel 3.1) - Kategorie 4 (Acute Tox. 4), H302 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut (Kapitel 3.2) - Kategorie 1B (Skin Corr. 1B), H314 Sensibilisierung der Haut (Kapitel 3.4) - Kategorie 1 (Skin Sens. 1), H317
Bei der Einstufung nach GHS handelt es sich um eine Einstufung aus Anhang VI. Die Einstufung muss nicht vollständig sein, es können weitere Gefahrenklassen hinzukommen. Insbesondere die Gefahrenklasse "Korrosiv gegenüber Metallen" ist zu prüfen. Die GHS-Einstufung in die Gefahrenklasse "Akute Toxizität" wurde aufgrund von der BG RCI vorliegenden und bewerteten toxikologischen Daten validiert und weicht daher von der Mindesteinstufung aus Anhang VI ab. Die Einstufung in "Ätz-/Reizwirkung auf die Haut - Kategorie 1B" wird empfohlen, da bislang keine Daten vorliegen, die eine Einstufung in Kategorie 1C rechtfertigen. Zukünftig kann evtl. auch eine Zuordnung zur Kategorie 1C möglich sein.
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